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Die Welt geht online - ohne Deutschland

Als ich im Jahr 2003 angefangen habe, mich mit dem Thema Schulrecht zu befassen, hieß es schon damals, dass der Umgang mit den digitalen Medien an einer Schule besonders wichtig sei, da diese Kenntnis wegen der zunehmenden Globalisierung und der damit einhergehenden Digitalisierung unabdingbar sei. Im Jahr 2006 hat der damalige Vorstand der Deutschen Telekom Rene Obermann die Initiative „Schulen ans Netzt“, die damals ihr 10-jähriges Jubiläum gefeiert hat, gelobt und mitgeteilt, dass die deutsche Telekom seit 10 Jahren mit ihrer Technologie die notwendigen professionellen Rahmenbedingungen für eine moderne Lehr- und Lernkultur erfülle.

 

Also, alles richtig gemacht Deutschland?

 

Offensichtlich nicht, denn als im Jahr 2020 die Präsenzlichter an deutschen Schulen wegen der Corona-Pandemie ausgegangen sind, hätte der Unterricht nach den Osterferien eigentlich 1:1 digital erfolgen müssen. Ich glaube, alle Eltern und Schülerinnen und Schüler erinnern sich mit Grauen daran zurück, was dann passiert ist. Mein Sohn stand 1 Jahr vor dem Abitur und alles fiel aus. Nicht, dass sich nicht nach etlichen Wochen einige Lehrkräfte an der Schule redlich bemüht hätten, den Präsenzunterricht in irgendeiner Form zu ersetzen, jedoch gab es kein durchgängiges Konzept und viele Lehrkräfte tauchten einfach unter. Ich kenne auch Schulen, die sehr schnell ein digitales Konzept erstellt haben und digitalen Unterricht durchgeführt haben,  die dann aber damit zu tun hatten, die Stolpersteine der Schulaufsichten und Schulträger bezüglich des Datenschutzes aus dem Weg zu räumen, was ihnen nicht oft gelungen ist. Dennoch haben diese Schulen es einfach getan und auch rechtssicher verantwortet - manchmal auch mit meiner Hilfe😉. 

 

Dann ist der DigitalPakt ins Leben gerufen worden, der die Rettung bringen sollte und für noch mehr Konfusion gesorgt hat, denn die rechtlichen Grundlagen verunsichern die Schulen immer mehr, statt sie zu stärken. Alle führen sich so auf, als ob es Datenschutz erst seit Inkrafttreten der DSGVO gibt, was – wie ich Ihnen als Rechtsanwältin versichern kann – eindeutig nicht stimmt.

 

Was läuft schief an Deutschlands Schulen?

 

Schieflage 1: Datenschutzbeauftragte legen sich quer bei der Nutzung von Microsoft und Co an deutschen Schulen

 

In der Praxis nutzen Schulen digitale Plattformen für die  Übermittlung von Arbeitsmaterial bis hin zur Erteilung von digitalem Unterricht. Das Schulministerium NRW stellt hierfür die Plattform Logineo NRW zur Verfügung und bittet alle Schulen, diese zu nutzen, da sie datenschutzrechtlich keinen Bedenken unterliege. Es handelt sich um drei Tools, die aus der Schulplattform LOGINEO NRW, der digitalen Lernplattform LOGINEO NRW LMS und dem Messenger LOGINEO NRW MESSENGER - der auch ein Videokonferenztool zur Verfügung stellt – besteht.

 

Der Auftragsverarbeiter von Logineo NRW Messenger ist die Firma SVA Systems Vertrieb Alexander GmbH mit Sitz in Wiesbaden. Diese Firma beschäftigt ein Subunternehmen, die Firma AWS EMEA SARL mit Sitz in Luxemburg, welches die Plattform/Cloud bereitstellt, in der die Daten verschlüsselt gespeichert werden. Das Problem besteht darin,  dass diese Firma eine Tochterfirma der Amazon Web Services ist, die ihren Sitz in den USA hat.

 

Kaum zu glauben, aber wahr ist, dass das Schulministerium bei dieser so wichtigen Entscheidung die Landesbeauftragte für Datenschutz (LDI)  nicht einbezogen hat, sondern diese nur über den Start von Logineo Messenger informiert hat (siehe Drucksache 17/11713 S. 3). Das Schulministerium hat die Entscheidung der Unbedenklichkeit ohne Einbeziehung der LDI damit begründet, dass die Prüfung des LOGINEO NRW Messenger „unter Einbeziehung von Rechtsanwälten und eines IT-Sachverständigen“ vorgenommen worden ist. Ich habe diese Thematik in meinem Artikel im Mai 2021 für den Vlbs (Verband  für Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs in NRW) aufgegriffen und festgestellt, dass sich die Schulleitungen für den eigenen Datenschutz verantwortlich zeichnen, wenn Sie diese Plattform nutzen. Sie haben richtig gelesen, nicht das Land NRW ist dafür verantwortlich, sondern die  Schulleitung der einzelnen Schule. Ich glaube kaum, dass dies den meisten Schulleitungen in NRW bewusst ist, die diesen Auftrag unterzeichnet haben. Diesem Vorbild folgend, können Schulleitungen dann auch jeden anderen Server nutzen, wie z.B. Teams.  Gegen die Nutzung von Microsoftprodukten an Schulen wird aber seitens einiger Datenschutzbeauftragten ein regelrechter Krieg geführt, der die Schulen zutiefst verunsichert und in eine digitale Krise stürzt.

 

Gott sei Dank hat nun das OLG Karlsruhe in einem wegweisenden Urteil eines Vergabeverfahrens die Macht der Datenschutzgötter in Gestalt der Landesdatenschutzbeauftragten ein wenig eingedämmt, indem es festgestellt hat, dass öffentliche Auftraggeber, also auch Schulen und Schulträger, darauf vertrauen können, wenn ihnen IT-Anbieter Datenschutz-Kompatibilität zusichern – und sie beauftragen. Im Gegensatz zu den Datenschutzbeauftragten, die einen Missbrauch nur deshalb befürchten, weil  es sich um einen amerikanischen Anbieter handelt und allein die Nutzung aufgrund dieser Befürchtung untersagen, stellt das OLG Karlsruhe jetzt mit diesem Urteil fest, dass der Aussage z.B. von Microsoft zu trauen ist, wenn ein Betreiber Datensicherheit im Rahmen der DSGVO zusichert. Diese Zusage hat Microsoft im Hinblick auf die Datensicherheit im Rahmen der DSGVO abgegeben,  dies  versichert  der Leiter der Rechtsabteilung Microsoft Deutschland  – und erfüllt damit die Auflagen des Gerichts.

 

Fazit Schieflage 1: Schulen handeln eigenverantwortlich und sollten sich gegen die nicht sachgerechte Rechtsauslegung in Bezug auf den Datenschutz zur Wehr setzen!

 

Schieflage 2: Anstieg der Verwaltungsaufgaben an Schulen, die nicht mehr mit der Hauptaufgabe der Schulen -  der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages - kompatibel sind

 

Die Corona-Pandemie hat uns diese Schieflage so stark aufgezeigt, dass Schulleitungen hoffentlich ihre Lehre aus dieser Situation ziehen. An Schulen in Nordrhein-Westfalen wurde die Lehrerschaft kurzer Hand zum medizinischen Lehrpersonal umfunktioniert, was von Herrn Staatssekretär Richter am Ende der Schulmail vom 15.03.2021 lobend erwähnt worden ist:

 

„Die bundesweit für alle Schulen vorgesehenen Testungen für Schülerinnen und Schüler stellen nun erneut eine besondere und neue Herausforderung dar, die Sie jenseits Ihrer Tätigkeiten als Lehrkraft zu bewältigen haben. In der gegenwärtigen Situation und mit dem Ziel, Gesundheitsschutz und Bildungschancen gleichermaßen sicherstellen zu können, muss der Schulbetrieb im Interesse aller - auch von solchen Testungen begleitet werden. Für Ihre Mitwirkung und Unterstützung danke ich Ihnen auch im Namen von Frau Ministerin Gebauer sehr herzlich.“

 

Diese Verpflichtung zur Testung verbunden mit dem übermäßigen Verwaltungsaufwand hat dazu geführt, dass einige Schulen ihrer Verpflichtung zur vollständigen Unterrichtsableistung nicht mehr nachkommen konnten, geschweige denn, die so wichtige Digitalisierung an ihrer Schule vorantreiben konnten, die die Einführung des DigitalPaktes mit sich gebracht hat. Damit hat der Gesundheitsschutz gewonnen und die Bildung verloren! Ich bin mir sicher, dass es andere Lösungen für die Testungen gegeben hätte, damit der Unterricht auch zu diesen Zeiten reibungslos hätte ablaufen können. Allein die Gefährdung der Lehrkräfte durch die Durchführung der Testungen gerade im Primarbereich ist nicht zu verantworten mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn.

 

Fazit Schieflage 2: Die Kenntnis des Schulgesetzes und dessen rückhaltlose Anwendung machen vor den Schultüren der deutschen Schulen halt – und damit werden die teilweise rechtswidrigen Anweisungen ohne jegliche Überprüfung ausgeführt. Dieser Zustand muss beendet werden, damit die Schulen ihrem eigentlichen Auftrag, dem Bildungsauftrag, ihre volle Aufmerksamkeit schenken können und ihre Zeit nicht mit unhaltbaren Statistiken und einem widersinnigen Verwaltungsaufwand verschwenden.

 

 Schieflage 3: Deutschland und das Internet

 

Als ich Ende des Jahres 2019 in der Wüste von Abu Dhabi stand, hatte ich eine bessere Mobilfunk- und Internetverbindung als in Frechen - und das hat sich bis heute nicht geändert. Auch meine Internetverbindung ist mangels Voranschreiten des Glasfaserausbaus zwar stabil, aber nicht gut. Die Regierung und die Bundesländer haben es versäumt, die technischen Grundlagen für die Digitalisierung an deutschen Schulen zu schaffen. Wie soll Digitalisierung stattfinden, wenn die Grundvoraussetzungen nicht geschaffen werden?

 

Fazit Schieflage 3: Ohne technische Grundlagen keine Digitalisierung, Glasfaser lässt grüßen!

 

 

 

 

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